Folgende Unterlagen werden für die rasche Abwicklung benötigt:
Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs:
- Fahrzeuggenehmigungsdokument (COC-Papier, Übereinstimmungsbescheinigung, Typenschein, Datenauszug oder Einzelgenehmigung)
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Vollmacht (wenn man nicht selbst anmeldet)
- Leasingbestätigung (nur bei Leasingfahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung
- Bei Firmen: Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
Anmeldung eines gebrauchten Fahrzeugs:
- Fahrzeuggenehmigungsdokument
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Begutachtungsbefund*
- Vollmacht (wenn man nicht selbst anmeldet)
- Leasingbestätigung (nur bei Leasingfahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung
- Bei Firmen: Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
* bei PKW & Kombi: entfällt, wenn das Kfz noch keine 3 Jahre zugelassen ist.
Bei allen anderen KFZ: entfällt, wenn sich das KFZ im ersten Jahr der Zulassung befindet
Hinweis: bei einem Fahrzeugwechsel müssen die Kennzeichen nur dann zurückgegeben werden, wenn sie alte schwarze Tafeln oder Tafeln ohne EU-Kennzeichnung sind.
Abmeldung eines Fahrzeuges:
- Fahrzeuggenehmigungsdokument
- Zulassungsschein
- Kennzeichen*
- Vollmacht (wenn man nicht selbst abmeldet)
* Kennzeichentafeln müssen zurückgegeben und verschrottet werden, wenn die Tafeln nicht mehr verwendet werden (kein Wechselkennzeichen) oder nicht mehr verwendet werden können, wie z.B. alte schwarze Tafeln oder Tafeln ohne EU-Kennzeichnung